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AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KrankenkassenBehandlungstermine
Vereinbarte Termine für Behandlungen, Sitzungen oder Kurse müssen 24h vorher via Textnachricht oder E-Mail abgesagt werden, anderenfalls werden die Leistungen in Rechnung gestellt.
Während der Schwangerschaft werden die Hebammenleistungen zum überwiegenden Teil durch die Grundver-sicherung gemäss Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) gedeckt. Bei einer Risikoschwangerschaft arbeiten Hebamme und Ärztin oder Arzt zusammen. Je nach Situation ist dazu eine ärztliche Anordnung erforderlich. (KLV Kapitel 4, Artikel 16, a)
Die Krankenkasse (Grundversicherung) beteiligt sich mit einen einmaligen Betrag von CHF 150 an den Kosten eines Geburtsvorbereitungskurses oder eines Hebammengesprächs.
Weiter übernimmt die Grundversicherung während den ersten 56 Tagen nach der Geburt 10 Hebammen-besuche und beim ersten Kind, einem Kaiserschnitt oder einer Mehrlingsgeburt bis 16 Hebammenbesuche.
Ausserdem vergüten die Krankenkasse während der gesamten Stillzeit drei Stillberatungen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich auch an den Kosten von Rückbildungskursen.
Bitte klären Sie dies direkt mit Ihrer Kasse ab.
Haftung bei Kursbesuchen
Die Versicherung ist Sache der Kursteilnehmerin. Jede Haftung wird abgelehnt.
Über bereits vorhandene Leiden oder Verletzungen muss die Kursleiterin informiert werden.